dafür setzen wir uns ein

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Während durch technologische Fortschritte die Sicherheit in den Fahrzeugen verbessert und auch die Schwere der Unfälle deutlich herabgesetzt wurde, werden immer noch Straßen geplant und gebaut, bei denen die Möglichkeiten einer verkehrssicheren Gestaltung nicht vollständig ausgeschöpft sind.Nach der allgemeinen Auffassung ist Sicherheit im Straßenwesen dann gewährleistet, wenn die Vorgaben der Regelwerke eingehalten werden. Dennoch kommt es auch auf neuen Straßen zu schweren Unfällen, teilweise sogar zu Unfallhäufungen, die auf unübersichtliche Straßengestaltungen schließen lassen. Vor dem Hintergrund der Ziele des Europäischen Verkehrssicherheitsrates (ETSC), die Zahl der Verkehrstoten in Europa drastisch zu verringern, steigen auch die Erwartungen an Straßenplanungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit.Das höchste Konfliktpotenzial im Verkehrsablauf ergibt sich auf Innerortsstraßen, jedoch sind die Folgen von Unfällen auf Außerortsstraßen schwerer. Für uns steht bei Planungen die Verkehrssicherheit im Fokus. Wir möchten dazu beitragen, präventiv sowohl die Anzahl der Unfälle insgesamt als auch die Schwere der Unfälle nachhaltig zu reduzieren.Mit Hilfe des Sicherheitsaudits von Straßen (SAS) als Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit werden Straßenneubauprojekte sowie Aus- und Umbaumaßnahmen als Grundlage für die Abnahme der einzelnen Leistungsphasen bzw. zur Qualitätssicherung der eigenen Planung hinsichtlich der Verkehrssicherheit systematisch überprüft.Bisherige Erfahrungen mit Sicherheitsaudits haben gezeigt, dass durchweg eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erzielt werden konnte, wobei die Kosten für dieses Verfahren weit unter einem Prozent der tatsächlichen Straßenbaukosten lagen. Berücksichtigt man die erheblichen Einsparungen durch verhinderte Unfälle, ergibt sich aus der Durchführung von Sicherheitsaudits ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzen.Integration des Sicherheitsaudits in den Projektablauf:Auditphase 1 - VorplanungAuditphase 2 - EntwurfsplanungAuditphase 3 - AusführungsplanungAuditphase 4 - VerkehrsfreigabeBei der Planung von Straßen ist eine ganzheitliche Betrachtung aller Belange wichtig. Das Sicherheitsaudit hingegen schenkt dem Aspekt der Verkehrssicherheit in allen Planungsphasen (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Verkehrsfreigabe) eine besondere Beachtung. Nachdem das Sicherheitsaudit durchgeführt wurde, wird in einem umfassenden Abwägungsprozess der Belang der Verkehrssicherheit mit allen übrigen Belangen durch den Straßenbaulastträger abgewogen.Das Sicherheitsaudit kann somit in verschiedenen Phasen eines Projekts integriert werden. Allgemein ist eine frühzeitige Einbindung sinnvoll, da so der Aufwand für folgende Auditphasen entsprechend geringer ausfällt und auch Änderungen in der Planung leichter durchgeführt werden können.Sicherheitsaudits können generell für alle Straßen durchgeführt werden. Grund ist, dass sich keine Kriterien zur Projektabgrenzung wie z. B. Straßenkategorie, Kosten und Baulastträger für die Durchführung eines Sicherheitsaudits angeben lassen. Auch die Projektgröße (Kosten, Verlagerungen) kann kein Ausgrenzungskriterium sein, denn selbst bei kleinen Projekten haben sich große Sicherheitsdefizite herausgestellt.ZIELDURCHFÜHRUNGNUTZENERFAHRUNGENJetzt unverbindlich den Infofolder SICHERHEITS- AUDITS anfordern Planungen, bei denen Sicherheitsaudits durchgeführt werden, profitieren von verschiedenen positiven Effekten. Der konkrete Nutzen spiegelt sich insbesondere wieder in:der langfristigen Vermeidung von Unfällen, Unfallfolgen und Unfallkosten (üblicherweise deckt ein verhinderter Unfall in 10 Jahren bereits die Kosten eines Sicherheitsaudits ab)der Einsparung von Kosten durch Vermeidung des Aufwands bei Bau und Planung (z. B. Wegfall von Knotenpunkten bei Ortsumgehungen)der Vermeidung von Änderungen nach Fertigstellung der Baumaßnahmeder Vermeidung von Eingriffen nach Verkehrsfreigabeder Verbesserung der StraßenentwürfeDie Kosten für ein Audit sind im Verhältnis zu den vermeidbaren Unfallkosten sehr gering.Die Erfahrung hat gezeigt, dass bereits durch kleine Änderungen während der Planung an vielen Projekten Großes bewirkt werden kann.Beispiele1. Freier RechtsabbiegerDer freie Rechtsabbieger ist mit 7,00 m Breite zu großzügig dimensioniert, so dass er mit erhöhten Geschwindigkeiten befahren werden kann. Zügig befahrbare Knotenpunktzu- und -ausfahrten sind besonders dann zu vermeiden, wenn sie von Fußgängern und Radfahrern überquert werden. Es ist zu prüfen, ob die Breite des oben genannten Abbiegefahrstreifens eingeengt werden kann. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich wartende Kfz innerhalb des Fahrstreifens nebeneinander aufstellen.2. SicherheitstrennstreifenDie Breite von 0,50 m für den Sicherheitstrennstreifen bei angrenzender Fahrbahn stellt einen Ausnahmewert nach RASt 06 dar. Vor dem Hintergrund, dass in diesem Abschnitt beengte Verhältnisse nicht erkennbar sind und dass die Straßenbeleuchtung im Geh- und Radweg untergebracht wird, sollte hier die Regelbreite für Sicherheitstrennstreifen nach RASt 06 von 0,75 m Anwendung finden. Darüber hinaus sollten die Geh- bzw. Radverkehrsflächen von Einbauten freigehalten werden.3. QuerungsstelleAn der vorgesehenen Querungsstelle ist keine Mittelinsel vorhanden. Die Querung liegt vor dem Linksabbiegefahrstreifen, somit müssen Fußgänger drei Fahrstreifen überqueren. Insbesondere für sehbehinderte Personen wird hier durch Aufmerksamkeitsfelder eine sichere Überquerungsmöglichkeit suggeriert.